1. Anwendungsbereich und Geltung
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen der Baselbieter Wein-Galerie GmbH (nachfolgend BBWG genannt), Hauptstrasse 55, 4147 Aesch und ihren Kunden für die Erbringung von Dienstleistungen. Diese AGBs sind Bestandteil der Angebote und der Verträge. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGBs von BBWG an – es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
2. Allgemeines – Geltung der Bedingungen
BBWG schliesst Verträge ausschliesslich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder von den AGBs der BBWG abweichende Bedingungen des Kunden erkennt BBWG nicht an, es sei denn, sie wurden von BBWG vor Vertragsabschluss ausdrücklich anerkannt. Sie gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Die AGBs von BBWG gelten auch dann, wenn BBWG in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGBs der BBWG abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
3. Vertragsabschluss
Das Angebot der BBWG ist während der im Angebot genannten Frist verbindlich. Fehlen entsprechende Angaben, bleibt die BBWG vom Datum des Angebots an während 30 Tagen an die Angaben gebunden. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Angaben erfolgen, gelten als grundsätzliche Bereitschaft zum Vertragsabschluss, nicht aber als verbindlich. Darin enthaltene Preisangaben haben einen nicht bindenden Preischarakter.
Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Kunde BBWG ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Sofern nicht Vorauszahlung des Kunden oder Bezahlung durch Kreditkarte vereinbart ist, wird der Auftrag durch BBWG nur ausgeführt, wenn und sobald die vom Kunden ausgedruckte und unterzeichnete Auftragsbestätigung bei der BBWG eingetroffen ist. Die BBWG ist nicht verpflichtet, Aufträge des Kunden selbst auszuführen, sondern kann die Bestellungen durch Dritte (Subunternehmen) ausführen lassen.
4. Ausführung
Die Vertragspartner erstellen eine Leistungsbeschreibung (auch Kurzofferte möglich), in welcher die Aufgaben von BBWG spezifiziert sind. BBWG informiert den Kunden regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten gemäss dieser Leistungsbeschreibung und zeigt dem Kunden sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden könnten. Dies kann – falls ausdrücklich gewünscht – in schriftlicher Form erfolgen.
5. Preise und Rechnungslegung
Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten nach Vertragsschluss unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind werden gesondert berechnet. Die Kosten für den Versand beinhalten die einmalige Versendung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
6. Liefer- und Leistungszeit
Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von BBWG ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Regelmässig sind angegebene Liefertermine Angaben für geplante Auslieferungstermine.
Die Lieferzeit beginnt nach Versendung der Auftragsbestätigung – bzw. im Kreditgeschäft nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung der BBWG. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Versandhaus verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Wird der vereinbarte Liefertermin durch BBWG nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder weiterhin die Erfüllung verlangen.
Die BBWG haftet in keinem Falle für allfälligen Verspätungsschaden oder für ein allfälliges Erfüllungsinteresse des Kunden, es sei denn, BBWG habe den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der BBWG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) und ausserhalb des Willens der BBWG liegen sowie nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichen Einfluss sind, auch wenn sie bei Lieferanten der BBWG oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die BBWG auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die BBWG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird die BBWG von der Leistungspflicht frei. BBWG hat dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch die BBWG gegen versicherbare Schäden versichert.
7. Liefertermine
Fest vereinbarte Liefertermine gelten so lange, als der Auftraggeber seinerseits benötigte Unterlagen zur Verfügung stellt und vereinbarte Termine einhält. Überschreitungen eines Liefertermins wegen Ursachen, für welche BBWG kein Verschulden trifft, berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder BBWG für entstandene Schäden verantwortlich zu machen.
8. Zahlungen und Konditionen
BBWG erbringt die Leistungen zu Festpreisen. BBWG gibt in ihrem Angebot die Kostenarten und Kostensätze bekannt.
Die Vergütung wird gemäss Zahlungsplan fällig. Ist die Vergütung fällig, macht sie BBWG mit einer Rechnung geltend. Fällige Zahlungen leistet der Kunde nach Erhalt der Rechnung. In den Preisen ist die Mehrwertsteuer von zurzeit 7.7% sofern nicht explizit erwähnt nicht enthalten. Der Mehrwertsteuerbetrag wird separat ausgewiesen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist der Bruttoendpreis sofort nach Vertragsschluss (Erhalt der Auftragsbestätigung) zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf das Konto von BBWG als bewirkt.
9. Mehraufwand
Vom Auftraggeber verursachter Mehraufwand infolge Überarbeitung oder Abänderung von Vorlagen sowie nach Auftragsbeginn vorgenommene Änderungen, z.B. Bestelländerung, kann von BBWG zusätzlich verrechnet werden.
Zusatzaufträge innerhalb eines laufenden Auftrags werden nicht gesondert offeriert, sondern gelten zu den bekannten Konditionen als erteilt.
Der Auftraggeber kann jedoch eine kostenpflichtige Zusatzbudgetierung verlangen.
10. Vorbehalte
Werden die von BBWG verrechneten Aufwände nicht bezahlt oder besteht der begrün¬dete Verdacht, die ausstehenden Forderungen auf dem Rechtsweg geltend machen zu müssen, ist BBWG berechtigt, die gemäss Vertrag erstellten IT-Applikationen, Webseiten, E-Marketing-Tools usw. zu deaktivieren oder Werbemittel zurück zu behalten oder zurück zu fordern. Nach erfolgter Bezahlung werden die IT-Anwendungen, unter Anrechnung des entstandenen Aufwandes für BBWG, wieder aktiviert bzw. die Werbemittel an den Auftraggeber ausgeliefert. Sämtliche Rechte bleiben bei BBWG bis zur vollständigen Bezahlung der Arbeiten durch den Auftraggeber.
11. Beanstandung über Mängel
Die Ware ist sofort nach deren Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von 24 Std. nach Erhalt bei der BBWG anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an.
Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden.
12. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Rahmen der Geschäftsbedingungen zugehenden Daten in den EDV-Anlagen von BBWG gespeichert und automatisch verarbeitet werden.
13. Konkurrenzverbot
BBWG anerkennt den Wettbewerbswert und den Vertrauenscharakter der während der Erbringung der Dienstleistung erhaltenen und erarbeiteten Informationen, Dokumente und Unterlagen, sowie der Umstand, dass dem Kunden Schaden erwachsen kann, wenn diese Informationen und Kenntnisse einem Dritten offen gelegt würden. Ein Konkurrenzverbot vereinbaren alle Vertragsparteien im Vertrag.
14. Gewährleistung
BBWG gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Arbeiten.
Die Vertragspartner gewährleisten die Einhaltung sämtlicher Vertragsbestimmungen von Dritten.
BBWG übernimmt keine Gewährleistung für die Qualität von Dienstleistungen Dritter.
15. Haftung für Mängel
Begründete und von BBWG zu verantwortende Mängel müssen innert 10 Tagen nach Warenannahme BBWG mitgeteilt werden.
Eine über den Wert von Waren oder Dienstleistungen hinausgehende Haftung für direkten oder indirekten Schaden aus Mängeln (Schadenersatzansprüche) kann nicht geltend gemacht werden.
Ist wegen ungetreuer oder unsorgfältiger Ausführung der Leistungen ein Schaden entstanden, haftet BBWG für dessen Ersatz, wenn BBWG nicht beweisen kann, dass BBWG kein Verschulden trifft. BBWG haftet für jedes Verschulden, aber höchstens für den entstandenen Schaden. Die Haftung ist pro Ereignis beschränkt auf 20% der gesamten Vergütung (Festpreis oder Kostendach). Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Insgesamt ist die Haftung pro Vertrag beschränkt auf 50% der gesamten Vergütung.
BBWG schliesst jegliche Haftung für Schäden oder Konsequenzen aus, die durch die Nutzung von Kundendaten durch Dritte entstehen können. BBWG übernimmt auch keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Kundend.
Die Nutzung von Dienstleistungen Dritter erfolgt auf Risiko des Kunden. BBWG übernimmt keine Haftung für Schäden
BBWG haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
BBWG haftet nicht für Schädigungen und Missbrauch durch Dritte.
BBWG haftet nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle.
BBWG haftet nicht für Kosten für Dienstleistungen Dritter.
16. Warenannahme
Nimmt der Auftraggeber die Ware oder Produkt nicht innert 10 Tagen nach bekannt gegebener Fertigstellung ab, so ist BBWG berechtigt, abzurechnen und die Ware oder Produkte auf Rechnung des Auftraggebers aufzubewahren.
17. Mitarbeitereinsatz
BBWG nimmt als selbständiges Unternehmen die notwendigen Anmeldungen für sich und seine Mitarbeitenden bei den Sozialversicherungen vor. Der Kunde schuldet BBWG und deren Mitarbeitern keine Sozialleistungen (AHV, IV, ALV usw.) oder andere Entschädigungsleistungen, insbesondere bei Unfall, Krankheit, Invalidität und Tod.
18. Kündigung
Die Vertragspartner können ein Vertragsverhältnis jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Tage nach Eingang der Bestellung.
Falls ein bereits erteilter Auftrag nach dem Versandt gekündigt wird, ist BBWG berechtigt, den aufgelaufenen Aufwand abzurechnen.
Bei schwerwiegender Vertragsverletzung kann der andere Vertragspartner das Vertragsverhältnis jederzeit fristlos kündigen. Schadenersatzansprüche bleiben in diesem Fall vorbehalten.
Die Vergütung berechnet sich in diesen Fällen nach den bereits erbrachten Leistungen.
19. Vertragsübertragung, Abtretung und Verpfändung
Das Vertragsverhältnis oder Rechte und Pflichten daraus, können nur mit schriftlicher Zustimmung der Gegenpartei übertragen oder abgetreten werden. Die schriftliche Zustimmung der Gegenpartei ist auch für die Verpfändung von Forderungen aus dem Vertragsverhältnis einzuholen.
20. Zusätzlich
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Übrigen ist auf das Vertragsverhältnis schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist am Sitz von BBWG.